Was das Gesetz verlangt
Nach der Verordnung (EG) Nr. 852/2004, Anhang II, Kapitel VIII, darf niemand mit Lebensmitteln umgehen, der an einer über Lebensmittel übertragbaren Krankheit leidet oder Träger einer solchen Krankheit ist. In Deutschland verlangt das Infektionsschutzgesetz (IfSG) § 43 vor der ersten Tätigkeit eine Belehrung durch das Gesundheitsamt, deren Bescheinigung nicht älter als drei Monate sein darf, und danach eine Belehrung durch den Arbeitgeber alle zwei Jahre. In Österreich gelten eigene nationale Vorgaben. Weitere Fristen und die Häufigkeit interner Unterweisungen ergeben sich aus deinem eigenen HACCP-Konzept und der Leitlinie für eine gute Hygienepraxis deiner Branche.
Wer an einer über Lebensmittel übertragbaren Krankheit leidet oder Träger ist, darf nicht mit Lebensmitteln umgehen (Verordnung (EG) Nr. 852/2004, Anhang II, Kapitel VIII). Trage den Nachweis ein, den die Vorschriften in deinem Land verlangen.