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Gesundheitsnachweise der Beschäftigten

Die Übersicht zeigt für jede Person im Betrieb, welcher Gesundheitsnachweis vorliegt, wann die letzte Belehrung war und wann die nächste fällig ist. Jeder Betrieb mit Beschäftigten, die mit Lebensmitteln arbeiten, führt sie, auch für Aushilfen. Du ergänzt sie bei jeder Neueinstellung und nach jeder Belehrung.

Was das Gesetz verlangt

Nach der Verordnung (EG) Nr. 852/2004, Anhang II, Kapitel VIII, darf niemand mit Lebensmitteln umgehen, der an einer über Lebensmittel übertragbaren Krankheit leidet oder Träger einer solchen Krankheit ist. In Deutschland verlangt das Infektionsschutzgesetz (IfSG) § 43 vor der ersten Tätigkeit eine Belehrung durch das Gesundheitsamt, deren Bescheinigung nicht älter als drei Monate sein darf, und danach eine Belehrung durch den Arbeitgeber alle zwei Jahre. In Österreich gelten eigene nationale Vorgaben. Weitere Fristen und die Häufigkeit interner Unterweisungen ergeben sich aus deinem eigenen HACCP-Konzept und der Leitlinie für eine gute Hygienepraxis deiner Branche.

Wer an einer über Lebensmittel übertragbaren Krankheit leidet oder Träger ist, darf nicht mit Lebensmitteln umgehen (Verordnung (EG) Nr. 852/2004, Anhang II, Kapitel VIII). Trage den Nachweis ein, den die Vorschriften in deinem Land verlangen.

So füllst du das Blatt in 5 Schritten aus

  1. 1Trage oben den Betrieb ein und lege für jede Person, die mit Lebensmitteln arbeitet, eine eigene Zeile an, auch für Aushilfen, Minijobber und Saisonkräfte.
  2. 2Prüfe die Übersicht bei jeder Neueinstellung vor dem ersten Arbeitstag. Sieh sie außerdem einmal im Monat durch, damit du bald fällige Belehrungen rechtzeitig planst.
  3. 3Trage Art und Datum des Nachweises ein, das Datum der letzten Belehrung im Betrieb und das Datum, an dem die nächste Belehrung fällig ist.
  4. 4Fehlt ein Nachweis, setze die Person nicht mit Lebensmitteln ein. Ist eine Belehrung überfällig, hole sie umgehend nach und notiere den Fall im Maßnahmenprotokoll.
  5. 5Lass jede Belehrung von der belehrten Person und von dir unterschreiben. Bewahre Bescheinigungen und Belehrungsnachweise im Betrieb auf, damit du sie bei einer Kontrolle vorlegen kannst.

Einfacher mit EZLineGo: du verwaltest die Gesundheitsnachweise und wirst erinnert, bevor einer abläuft.

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Fragen

Wie oft muss die Belehrung nach Infektionsschutzgesetz wiederholt werden?

In Deutschland belehrt der Arbeitgeber nach § 43 IfSG nach Aufnahme der Tätigkeit und danach alle zwei Jahre. Die Teilnahme wird jedes Mal dokumentiert.

Brauchen Aushilfen und Minijobber ein Gesundheitszeugnis?

In Deutschland hängt die Pflicht nach § 43 IfSG von der Tätigkeit ab, nicht von der Art des Arbeitsvertrags. Wer in der Küche mit Lebensmitteln arbeitet, braucht die Bescheinigung also auch als Aushilfe.

Wo bewahre ich Gesundheitszeugnisse und Belehrungsnachweise auf?

Im Betrieb, so dass du sie bei einer Kontrolle vorlegen kannst. In der EZLineGo-App verwaltest du die Nachweise am Handy und zeigst sie bei einer Kontrolle als PDF.

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Wie lange bewahrst du die Protokolle auf?

So lange, wie es dein HACCP-Konzept und die Vorschriften in deinem Land verlangen. Die Verordnung (EG) Nr. 852/2004, Artikel 5, verlangt Dokumente und Aufzeichnungen, die zu Art und Größe des Betriebs passen.

Die Vorlagen helfen beim Dokumentieren. Sie ersetzen nicht dein eigenes HACCP-Konzept.

Am Handy statt auf Papier

In EZLineGo sind Reinigung, Temperaturen, Wareneingang, Gesundheitsnachweise und Schulungen an einem Ort, und bei einer Kontrolle zeigst du sie als PDF.