Was das Gesetz verlangt
Nach der Verordnung (EG) Nr. 852/2004, Anhang II, Kapitel IX, darfst du keine Rohstoffe oder Zutaten annehmen, von denen bekannt oder anzunehmen ist, dass sie so verunreinigt sind, dass das Endprodukt auch nach üblicher Vorbereitung nicht zum Verzehr geeignet wäre. Die Verordnung (EG) Nr. 178/2002, Artikel 18, verlangt, dass du jeden Lieferanten eines Lebensmittels feststellen und diese Angaben der Behörde auf Anfrage vorlegen kannst. Grenzwerte und Häufigkeit der Prüfungen ergeben sich aus deinem eigenen HACCP-Konzept und der Leitlinie für eine gute Hygienepraxis deiner Branche.
Prüfe bei der Lieferung Temperatur, Verpackung, Kennzeichnung und Haltbarkeit. Bewahre Rechnungen und Lieferscheine auf, damit du jedes Produkt bis zum Lieferanten zurückverfolgen kannst.