Was das Gesetz verlangt
Nach der Verordnung (EG) Nr. 852/2004, Anhang II, Kapitel I, müssen Betriebsräume sauber und instand gehalten werden. Kapitel V verlangt, dass Gegenstände und Ausrüstungen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, gründlich gereinigt und bei Bedarf desinfiziert werden. Artikel 5 verlangt Aufzeichnungen, die zu Art und Größe des Betriebs passen. Vorgaben und Häufigkeit der Reinigung ergeben sich aus deinem eigenen HACCP-Konzept und der Leitlinie für eine gute Hygienepraxis deiner Branche.
Halte einen schriftlichen Reinigungsplan mit Mitteln und Verfahren bereit. Am besten reinigt eine Person, und eine andere prüft und unterschreibt.