Was das Gesetz verlangt
Die Verordnung (EG) Nr. 852/2004, Anhang II, Kapitel III, verlangt für ortsveränderliche Betriebsstätten wie mobile Verkaufsfahrzeuge eine ausreichende Versorgung mit warmem oder kaltem Trinkwasser und Vorrichtungen, um flüssige und feste Abfälle hygienisch zu lagern und zu entsorgen. Nach Kapitel VII muss Trinkwasser in ausreichender Menge vorhanden sein, damit Lebensmittel nicht verunreinigt werden. Häufigkeit von Entleerung, Reinigung und Desinfektion ergibt sich aus deinem eigenen HACCP-Konzept und der Leitlinie für eine gute Hygienepraxis deiner Branche.
Notiere jede Entleerung, Reinigung und Desinfektion eines Tanks mit dem verwendeten Mittel.