Was das Gesetz verlangt
Nach Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 brauchst du an den kritischen Kontrollpunkten, etwa beim Garen, Heißhalten und Kühlen, wirksame Überwachungsverfahren und Aufzeichnungen, die zur Größe des Betriebs passen. Die Bekanntmachung der Kommission zu Lebensmittelsicherheitsmanagementsystemen (2022/C 355/01, Anhang I, Nummer 3.5) nennt die Kalibrierung von Überwachungsgeräten wie Thermometern wichtig und empfiehlt, Aufzeichnungen darüber aufzubewahren. Als einfache Prüfung nennt sie Eiswasser für Thermometer, die bei kalten Lebensmitteln benutzt werden, kochendes Wasser für heiße Lebensmittel oder den Vergleich mit einem anderen, möglichst kalibrierten Thermometer. Für tiefgefrorene Lebensmittel verlangt die Verordnung (EG) Nr. 37/2005 Messgeräte nach EN 12830, EN 13485 und EN 13486. Wie oft du prüfst und welche Abweichung du zulässt, legt dein HACCP-Konzept fest.
Trage oben die zulässige Abweichung aus deinem HACCP-Konzept ein. Ein Thermometer, das außerhalb davon misst, wird ersetzt oder neu kalibriert, bevor du es wieder benutzt.