Was das Gesetz verlangt
Die Verordnung (EG) Nr. 852/2004, Anhang II, Kapitel IX, verlangt, dass Lebensmittel nicht bei Temperaturen gehalten werden, die ein Gesundheitsrisiko verursachen können. Nach Artikel 5 legst du für kritische Kontrollpunkte, zu denen in vielen Betrieben das Heißhalten gehört, Grenzwerte, Überwachung und Korrekturmaßnahmen fest und führst passende Aufzeichnungen. Grenzwerte und Häufigkeit der Messungen ergeben sich aus deinem eigenen HACCP-Konzept und der Leitlinie für eine gute Hygienepraxis deiner Branche.
Trage oben die Mindesttemperatur zum Heißhalten aus deinem HACCP-Konzept ein. Sie hängt von den Vorschriften in deinem Land ab.