Was das Gesetz verlangt
Die Verordnung (EG) Nr. 852/2004, Anhang II, Kapitel IX, verlangt geeignete Verfahren zur Bekämpfung von Schädlingen. Nach Kapitel I müssen Betriebsräume so angelegt sein, dass eine gute Lebensmittelhygiene möglich ist, insbesondere die Schädlingsbekämpfung. Artikel 5 verlangt Aufzeichnungen, die zu Art und Größe des Betriebs passen. Grenzwerte und Häufigkeit der Kontrollen ergeben sich aus deinem eigenen HACCP-Konzept und der Leitlinie für eine gute Hygienepraxis deiner Branche.
Die Schädlingsbekämpfung muss dokumentiert werden. Markiere Nummer und Standort jeder Falle auf einem Grundriss.