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Schädlingskontrolle: Prüfliste

Die Prüfliste hält fest, wann du Fallen und Köderstationen kontrolliert hast und ob es Spuren von Nagern oder Insekten gab. Jeder Lebensmittelbetrieb führt sie, egal ob er selbst kontrolliert oder eine Fachfirma beauftragt. Wie oft du prüfst, steht in deinem HACCP-Konzept, zum Beispiel einmal pro Woche oder pro Monat.

Was das Gesetz verlangt

Die Verordnung (EG) Nr. 852/2004, Anhang II, Kapitel IX, verlangt geeignete Verfahren zur Bekämpfung von Schädlingen. Nach Kapitel I müssen Betriebsräume so angelegt sein, dass eine gute Lebensmittelhygiene möglich ist, insbesondere die Schädlingsbekämpfung. Artikel 5 verlangt Aufzeichnungen, die zu Art und Größe des Betriebs passen. Grenzwerte und Häufigkeit der Kontrollen ergeben sich aus deinem eigenen HACCP-Konzept und der Leitlinie für eine gute Hygienepraxis deiner Branche.

Die Schädlingsbekämpfung muss dokumentiert werden. Markiere Nummer und Standort jeder Falle auf einem Grundriss.

So füllst du das Blatt in 5 Schritten aus

  1. 1Trage oben Betrieb und Zeitraum ein. Zeichne einen Grundriss, markiere darauf jede Falle und Köderstation mit Nummer und lege ihn dem Protokoll bei.
  2. 2Kontrolliere alle Fallen und Köderstationen in dem Abstand, den dein HACCP-Konzept vorgibt. Achte dabei auch auf Kot, Fraßspuren, Gespinste und tote Insekten im Lager.
  3. 3Trage pro Falle Datum, Nummer und Befund ein, zum Beispiel ohne Befund, Köder angefressen oder Tier gefangen. Notiere, ob du Köder oder Klebefläche ersetzt hast.
  4. 4Findest du Spuren von Schädlingen, prüfe die betroffenen Lebensmittel und entsorge verunreinigte Ware. Beauftrage bei Befall eine Fachfirma und halte alles im Maßnahmenprotokoll fest.
  5. 5Unterschreibe jede Kontrolle. Lege das Blatt zusammen mit dem Grundriss und den Berichten der Fachfirma im HACCP-Ordner ab.

Fragen

Muss ein Imbiss eine Firma für Schädlingsbekämpfung beauftragen?

Die Verordnung (EG) Nr. 852/2004 verlangt geeignete Verfahren gegen Schädlinge, eine Fachfirma schreibt sie nicht ausdrücklich vor. Viele kleine Betriebe kontrollieren selbst und holen bei Befall einen Fachbetrieb.

Wie oft sollten Schädlingsfallen kontrolliert werden?

Den Abstand legst du in deinem HACCP-Konzept fest, viele Betriebe prüfen wöchentlich oder monatlich. Nach einem Befall oder bei Spuren kontrollierst du häufiger.

Wie dokumentiere ich die Schädlingskontrolle?

Mit einem Grundriss, auf dem jede Falle nummeriert ist, und einer Liste mit Datum, Befund, Maßnahme und Unterschrift.

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Wie lange bewahrst du die Protokolle auf?

So lange, wie es dein HACCP-Konzept und die Vorschriften in deinem Land verlangen. Die Verordnung (EG) Nr. 852/2004, Artikel 5, verlangt Dokumente und Aufzeichnungen, die zu Art und Größe des Betriebs passen.

Die Vorlagen helfen beim Dokumentieren. Sie ersetzen nicht dein eigenes HACCP-Konzept.

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