Was das Gesetz verlangt
Die Verordnung (EG) Nr. 852/2004, Anhang II, Kapitel IX, verlangt, dass Lebensmittel nicht bei Temperaturen gelagert werden, die ein Gesundheitsrisiko verursachen können, und dass die Kühlkette nicht unterbrochen wird. Nach Kapitel I müssen Kühleinrichtungen so ausgelegt sein, dass die Temperaturen überwacht und bei Bedarf aufgezeichnet werden können. Artikel 5 verlangt Aufzeichnungen, die zu Art und Größe des Betriebs passen. Grenzwerte und Häufigkeit der Messungen ergeben sich aus deinem eigenen HACCP-Konzept und der Leitlinie für eine gute Hygienepraxis deiner Branche.
Trage oben die Grenzwerte aus deinem HACCP-Konzept ein. Sie hängen vom Lebensmittel und von den Vorschriften in deinem Land ab. Liegt ein Wert außerhalb, notiere im Maßnahmenprotokoll, was du getan hast.