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Hygieneschulung: Teilnahmenachweis

Der Teilnahmenachweis belegt, wer wann zu welchem Thema in Lebensmittelhygiene geschult wurde. Jeder Betrieb mit Beschäftigten, die mit Lebensmitteln umgehen, führt ihn, auch für Aushilfen und Saisonkräfte. Du füllst ein Blatt pro Schulung aus, bei neuen Beschäftigten vor dem ersten Einsatz und danach in regelmäßigen Abständen.

Was das Gesetz verlangt

Die Verordnung (EG) Nr. 852/2004, Anhang II, Kapitel XII, verlangt, dass Beschäftigte, die mit Lebensmitteln umgehen, entsprechend ihrer Tätigkeit überwacht und in Lebensmittelhygiene unterwiesen oder geschult werden. In Deutschland regelt die Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) § 4 die Schulung von Personen, die mit bestimmten leicht verderblichen Lebensmitteln arbeiten. Die Norm DIN 10514 gibt Hinweise zu Inhalt, Durchführung und Dokumentation von Hygieneschulungen. Inhalte und Häufigkeit der Schulungen ergeben sich aus deinem eigenen HACCP-Konzept und der Leitlinie für eine gute Hygienepraxis deiner Branche.

Beschäftigte, die mit Lebensmitteln umgehen, müssen entsprechend ihrer Tätigkeit überwacht und in Lebensmittelhygiene unterwiesen oder geschult werden (Verordnung (EG) Nr. 852/2004, Anhang II, Kapitel XII).

So füllst du das Blatt in 5 Schritten aus

  1. 1Trage oben Ort, Datum, Dauer und Thema der Schulung ein, dazu Name und Funktion der Person, die schult. Liste die behandelten Inhalte in Stichpunkten auf.
  2. 2Schule neue Beschäftigte vor dem ersten Einsatz. Wiederhole die Schulung in dem Abstand, den dein HACCP-Konzept festlegt, und zusätzlich bei neuen Geräten oder geänderten Abläufen.
  3. 3Lass jede teilnehmende Person Namen und Unterschrift eintragen. Halte bei einer Lernkontrolle das Ergebnis fest, zum Beispiel bestanden oder die Zahl der richtigen Antworten.
  4. 4Hat jemand gefehlt oder die Lernkontrolle nicht bestanden, plane einen Nachholtermin und notiere ihn. Bis dahin arbeitet die Person nur unter Aufsicht mit Lebensmitteln.
  5. 5Lass den Nachweis von der Schulungsleitung unterschreiben. Lege ihn mit den Schulungsunterlagen im HACCP-Ordner ab und notiere das Datum der nächsten Schulung.

Einfacher mit EZLineGo: du erfasst Schulungen für jede Person und druckst sie als PDF aus.

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Fragen

Wie oft muss eine Hygieneschulung in der Gastronomie stattfinden?

Die Verordnung (EG) Nr. 852/2004 nennt keinen festen Abstand. Viele Betriebe schulen einmal im Jahr und zusätzlich bei geänderten Abläufen, den Rhythmus legst du in deinem HACCP-Konzept fest.

Ist die Belehrung nach Infektionsschutzgesetz dasselbe wie eine Hygieneschulung?

Nein. Die Belehrung nach § 43 IfSG behandelt Tätigkeitsverbote bei bestimmten Krankheiten, die Hygieneschulung den sicheren Umgang mit Lebensmitteln. Du dokumentierst beide, am besten auf getrennten Nachweisen.

Was muss auf einem Schulungsnachweis stehen?

Datum, Ort, Thema, Dauer, Name der Schulungsleitung sowie Namen und Unterschriften der Teilnehmenden. In der EZLineGo-App erfasst du die Schulungen jeder Person am Handy und zeigst sie bei einer Kontrolle als PDF.

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Wie lange bewahrst du die Protokolle auf?

So lange, wie es dein HACCP-Konzept und die Vorschriften in deinem Land verlangen. Die Verordnung (EG) Nr. 852/2004, Artikel 5, verlangt Dokumente und Aufzeichnungen, die zu Art und Größe des Betriebs passen.

Die Vorlagen helfen beim Dokumentieren. Sie ersetzen nicht dein eigenes HACCP-Konzept.

Am Handy statt auf Papier

In EZLineGo sind Reinigung, Temperaturen, Wareneingang, Gesundheitsnachweise und Schulungen an einem Ort, und bei einer Kontrolle zeigst du sie als PDF.