Was das Gesetz verlangt
Die Verordnung (EG) Nr. 852/2004, Anhang II, Kapitel XII, verlangt, dass Beschäftigte, die mit Lebensmitteln umgehen, entsprechend ihrer Tätigkeit überwacht und in Lebensmittelhygiene unterwiesen oder geschult werden. In Deutschland regelt die Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) § 4 die Schulung von Personen, die mit bestimmten leicht verderblichen Lebensmitteln arbeiten. Die Norm DIN 10514 gibt Hinweise zu Inhalt, Durchführung und Dokumentation von Hygieneschulungen. Inhalte und Häufigkeit der Schulungen ergeben sich aus deinem eigenen HACCP-Konzept und der Leitlinie für eine gute Hygienepraxis deiner Branche.
Beschäftigte, die mit Lebensmitteln umgehen, müssen entsprechend ihrer Tätigkeit überwacht und in Lebensmittelhygiene unterwiesen oder geschult werden (Verordnung (EG) Nr. 852/2004, Anhang II, Kapitel XII).